Verarbeitung ökologischer Produkte
Alle verarbeiteten Bio-Lebensmittel müssen aus ökologisch erzeugten Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs bestehen.
Ein Verarbeitungserzeugnis darf nicht zusammen eine ökologisch erzeugte Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs und eine gleiche konventionell erzeugte Zutat enthalten.
Die Verwendung von max. 5% konventioneller Agrarzutaten ist nur bei solchen Zutaten möglich, die im Anhang IX der VO 889/2008 gelistet und in Bio-Qualität nicht erhältlich sind.
Zutaten aus landwirtschaftlicher Erzeugung
Diese Zutaten müssen natürlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Ausnahmeregelungen gelten im Einzelfall für Zutaten die aus konventionellem Anbau stammen, weil sie nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind.
Zutaten aus nicht-landwirtschaftlicher Erzeugung und Verarbeitungshilfsstoffe
Aromen, Kulturen und Mikroorganismen dürfen verwendet werden, sofern sie nicht synthetisch oder gentechnisch hergestellt oder verändert wurden.
Für Salz gibt es in der EU-Öko-Verordnung keine Beschränkungen.