Ökologische Verarbeitung in der Gastronomie
Diese Richtlinien basieren auf der Einhaltung der EU-Bio-Erzeuger- und Verarbeiterrichtlinien. Das Unternehmen muss die Bio-Qualität sichern, indem ein detaillierter und nachvollziehbarer Warenein, und -ausgang nachgewiesen wird.
Die Menge an erzeugten oder zugekauften Bio-Rohstoffen muss zur Menge an vermarkteten Bio-Produkten passen. Das soll anhand der betrieblichen Aufzeichnungen nachvollziehbar sein.
Belege: Der Waren- bzw. der Rohwareneingang sowie der Warenausgang sind mit Lieferscheinen und Rechnungen zu dokumentieren.
Kundenliste: Sofern es sich nicht um Endverbraucher handelt, müssen aus den Verkaufsaufzeichnungen die Käufer hervorgehen.
Produktionstagebuch: Aus den betrieblichen Aufzeichnungen über die Herstellung muss die Menge und das Mengenverhältnis zwischen den eingesetzten Ausgangsstoffen und den erzeugten Produkten hervorgehen.